Angebote einreichen
Sobald du als Anbieter_in bei Wiener Bildungschancen dabei bist, kannst du deine Angebote einreichen. Hier ist beschrieben, welche Angaben dafür nötig sind.

Freischaltung
Sobald du als Anbieter_in bei Wiener Bildungschancen dabei bist, kannst du deine Angebote laufend einreichen. Jedes Angebot muss durch WIENXTRA freigeschaltet werden. Nach der Freischaltung ist dein Angebot auf der Website sichtbar. Schulen können es mit ihrem Wiener Bildungschancen-Kontingent nutzen und du kannst die Rechnung für dieses Angebot nach der Durchführung über die Plattform einreichen.
Welche Angebote können dabei sein?
Dabei sein können alle Angebote, die den Angebotskriterien entsprechen und die …
- ...sich an Schulgruppen der Wiener allgemeinbildenden Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht und gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung richten und für sie geeignet sind. Elternabende, Fortbildungen für Lehrer_innen und ähnliche Formate, die als Ergänzung zum Angebot und im Interesse der Schüler_innen stattfinden, sind möglich.
- ...ohne die Wiener Bildungschancen für die Schulen/Schüler_innen kostenpflichtig sind.
- ...in eine oder mehrere der Themenkategorien von Wiener Bildungschancen passen.
- ...in Wien bzw. Wien-Umgebung (sofern mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar) stattfinden.
- ...im Rahmen des Unterrichts stattfinden.
- ...einen Bildungsauftrag abseits von Produktschulung/-Produktverkauf verfolgen. Reine Produktschulungen sowie Angebote, deren Ziel im Produktverkauf besteht, sind ausgeschlossen.

Angaben zum Angebot
Um Lehrpersonen einen guten Eindruck von deinem Angebot zu geben, gibst du folgende Informationen für die Angebotsübersicht an:
- Titel
- Untertitel
- drei Schlagwörter
- Beschreibungstext
- Schulstufe
- Ort
- Preis
- Dauer
- Kategorien (Zuordnung zu einer oder mehreren Themenkategorien)
- Termine (falls vorhanden)
- Kontakt zur Buchung dieses Angebots (z.B. E-Mail, Web-Link, Telefon)
- Bild/Foto

Fragen zu den Angebotskriterien
Um WIENXTRA ein Bild deiner qualitätsvollen Arbeit zu geben, beschreibst du zusätzlich folgende Punkte, die die Erfüllung der Angebotskriterien sicherstellen:
- Ziele des Angebots
- Ablauf des Angebots
- Auflistung der angewendeten Methoden
- Auflistung der Kompetenzen, die durch das Angebot erworben bzw. vertieft werden
- Beschreibung von Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen zu diesem Angebot
Diese Beschreibungen sind nicht in der Angebotsübersicht sichtbar. Sie sind für die Zulassung des Angebots verpflichtend und dienen WIENXTRA als Grundlage der Beurteilung von Feedback zum Angebot.
Angebote ohne anwesender Lehrperson
Falls bei deinem Angebot nicht immer und durchgehend eine Lehrperson anwesend ist, dann musst du dafür eine Begründung angeben und dich dazu verpflichten, zeitnah eine Nachbesprechung mit der zuständigen Lehrperson durchzuführen (jedenfalls vor Rechnungslegung). Deine Begründung ist nur für WIENXTRA sichtbar, aber in der Angebotsübersicht werden die Lehrpersonen darüber informiert, dass sie nicht immer und durchgehend anwesend sein werden und deshalb eine verpflichtende Nachbesprechung stattfindet.
Gültigkeit der Freischaltung
Angebote bleiben für ein Schuljahr freigeschaltet und müssen für das darauffolgende Schuljahr wieder eingereicht werden.
Noch Fragen?
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zu den Angeboten findest du in unseren FAQ.
Außerdem könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!
