Qualitätsrahmen

Alle Anbieter_innen und Angebote der Wiener Bildungschancen entsprechen den Rahmenbedingungen, Mitmach- und Angebotskriterien.

Illustration Bildungschancen

Rahmenbedingungen

Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen des Projekts ist in den Verfahrensbedingungen und in der Eigenerklärung festgehalten. Das Projekt wurde auf der TED-Website mittels Bekanntmachung und dazugehörigen Aktualisierungen veröffentlicht. Mit der Einreichung eines Mitmach-Antrags stimmst du allen Rahmenbedingungen zu.

Qualitätssicherung

Alle Anbieter_innen entsprechen den Mitmachkriterien und alle Angebote den Angebotskriterien.

Die Kriterien wurden vom Wiener Bildungschancen-Fachgremium erarbeitet.

Ein wichtiges Element der Qualitätssicherung von Wiener Bildungschancen ist außerdem das Feedback der Schulen zu jedem Angebot, das wir im Zuge der Rechnungsbestätigung verpflichtend abfragen. So hat WIENXTRA die Möglichkeit, Beschwerden auf den Grund zu gehen und zu klären. Bei Widersprüchen, die nicht geklärt werden können, kann das Fachgremium den Ausschluss von Anbieter_innen oder einzelnen Angeboten beschließen.

Mitmach-Kriterien

1) Rechtsrahmen

Der_die Anbieter_in ist eine juristische Person, ein Einzelunternehmen oder Neue_r Selbstständige_r.

2) Fördergeber_innen

Der_die Anbieter_in gibt wesentliche öffentliche Fördergeber_innen an. (falls vorhanden)

3) Qualitätssicherung

Der_die Anbieter_in führt in folgenden Bereichen qualitätssichernde Maßnahmen durch: interne Vor- und Nachbereitung der Angebote, Abstimmung mit der Lehrperson/der Schule, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter_innen, Evaluation und inhaltliche Überarbeitung der Angebote, Evaluation der internen Strukturen und Abläufe.

4) Bildungsauftrag

Der_die Anbieter_in hat pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (pädagogische Ziele, pädagogische Haltung, Schwerpunkte).

5) Haltung

I. Der_die Anbieter_in gestaltet die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stets gewaltfrei, diskriminierungsfrei und respektvoll.

II. Die Grundlagen der Arbeit der Anbieter_innen sind fachlich-wissenschaftliche Standards der Pädagogik. Die Ziele sind ausschließlich an pädagogischen Prinzipien und dem Wohl des Kindes bzw. des_der Jugendlichen orientiert; sie sind überparteilich und überkonfessionell.

6) Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit

Der_die Anbieter_in nennt Referenzen in der direkten Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen.

7) Qualifikation

Der_die Anbieter_in wählt geeignete und qualifizierte Personen aus, die in seinem_ihrem Auftrag direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und schult diese intern für seine_ihre Angebote.

8) Strafregisterbescheinigung

Alle Personen, die im Auftrag des_der Anbieter_in im direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, weisen dem_der Anbieter_in vor erstmaligem Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung sowie eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor, die maximal 3 Monate alt ist und in der keine Verurteilungen aufscheinen.

9) Kinderschutz

Der_die Anbieter_in hat sich mit Kinderschutz auseinandergesetzt (Risikoanalyse, Ernennung des_der Kinderschutzbeauftragten, Verhaltenskodex, Abläufe für Beschwerde- und Fallmanagement).
Ab dem Schuljahr 2025/26 ist ein fertiges Kinderschutzkonzept verpflichtend.

Angebotskriterien

1) Haltung

I. Der Inhalt des Angebots ist überparteilich, überkonfessionell und sachlich, und basiert auf vielfältigen und verifizierten Quellen.
II. Der_die Anbieter_in gestaltet das Angebot mit dem Ziel des Empowerments junger Menschen und lädt sie zu Interaktion und Aktivität ein. Dementsprechend wird der Fokus auf Methoden gesetzt, die zur Interaktion und Aktivität einladen.

2) Pädagogik

Der_die Anbieter_in hat pädagogische Grundlagen für das Angebot (definierte Ziele, Ablauf, Methoden, Vor- und Nachbereitung).

3) Qualitätssicherung bei Angeboten ohne anwesender Lehrperson

Ist es bei dem Angebot vorgesehen, dass nicht immer und durchgehend eine Lehrperson anwesend ist, so führt der_die Anbieter_in eine verpflichtende und zeitnahe Nachbesprechung mit der zuständigen Lehrperson durch.

4) Kostenrahmen

Der Preis dieses Angebots, das über die Wiener Bildungschancen abgerechnet wird, entspricht dem Preis, den der_die Anbieter_in den Schulen sonst auch verrechnet. Er gilt jedenfalls für das ganze Schuljahr, für das das Angebot eingereicht wurde. Der Preis des Angebots ist marktüblich und die Preisgestaltung wird auf Nachfrage offengelegt. Materialkosten sind ausschließlich als Teil der Angebotskosten zulässig.

Weitere Informationen für Anbieter_innen

Wie du als Anbieter_in dabei sein kannst, erfährst du unter Infos für Anbieter_innen
Wie die Kriterien abgefragt werden, findest du unter Mitmach-Antrag und wie deine Angebote auf die Plattform kommen unter Angebote einreichen.

Noch Fragen?

Die Antworten zu den häufigsten Fragen findest du in unseren FAQ.

Zu den FAQ

Außerdem könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!

bildungschancen@wienxtra.at

+43 1 909 4000 84357

Illustration Berufsorientierung
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