Mitmach-Antrag

Wenn du als Anbieter_in Teil der Wiener Bildungschancen sein möchtest, dann registriere dich hier auf der Plattform und reiche deinen Mitmach-Antrag ein. 

Illustration Bildungschancen
Jugendliche in einer Bibliothek
© Barbara Mair

So wirst du Teil der Wiener Bildungschancen:

1.   Registrierung auf der Plattform (Angabe deiner Stammdaten bzw. die deiner Organisation inkl. Logo)

2.   Einloggen und deinen Mitmach-Antrag auf der Plattform einreichen:

3. Jeder Mitmach-Antrag muss durch WIENXTRA freigeschaltet werden.

Die Einreichung von Mitmach-Anträgen ist ab sofort laufend und ohne Fristende möglich. DieFreischaltung gilt für zwei Schuljahre. Danach muss der Mitmach-Antrag erneut eingereicht werden.

Zum Login-Bereich
 

Der Fragebogen

Der Fragebogen fragt die Mitmachkriterien ab. Er besteht aus verpflichtenden Eingabefeldern und Checkboxen. Zusätzlich gibt es optionale Eingabefelder. Die folgenden Punkte sind Pflichtfelder im Fragebogen:


Organisationsform und -struktur

  • Angabe der Rechtsform (z.B. ZVR-Nummer, Firmenbuchnummer, GISA-Auszug, Nachweis der Pflichtversicherung nach GSVG o.ä.)
  • Angabe der wesentlichsten öffentlichen Fördergeber_innen der letzten 2 Jahre (falls vorhanden)
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Interne Vor- und Nachbereitung der Angebote, Abstimmung mit der Lehrperson/der Schule, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter_innen, Evaluation und inhaltliche Überarbeitung der Angebote, Evaluation der internen Strukturen und Abläufe (z.B. Jahresklausur, Teamtreffen, Mitarbeiter_innengespräche, etc.)

Pädagogik  

  • Beschreibung des Bildungsauftrags inklusive pädagogischen Zielen, pädagogischer Haltung und Themenschwerpunkte
  • Angabe von Projekt-Partner_innen (Organisationen, Schulstandorte, etc.) in der direkten Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen in den letzten 2 Jahren

Eignung der Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

  • Beschreibung des Auswahlprozesses für neue Vermittlungspersonen (Workshopleiter_innen, Trainer_innen, etc.)
  • Beschreibung des Profils von Vermittlungspersonen (Ausbildung, Vorerfahrung, etc.)
  • Beschreibung der internen Schulung für Vermittlungspersonen
  • Verpflichtung dazu, von allen, die im eigenen Auftrag direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung sowie eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" einzuholen

Kinderschutz

  • Beschreibung der Maßnahmen zum Kinderschutz: Erkenntnisse der Risikoanalyse, Verhaltenskodex für Personen, die im Auftrag des_der Anbieter_in mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Abläufe für Beschwerde- und Fallmanagement
  • Nennung des_der Kinderschutzbeauftragten

Noch Fragen?

Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Mitmach-Antrag findest du in unseren FAQ.

Zu den FAQ

Außerdem könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!

bildungschancen@wienxtra.at

+43 1 909 4000 84357

Illustration Berufsorientierung
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