Mitmach-Antrag
Wenn du als Anbieter_in Teil der Wiener Bildungschancen sein möchtest, dann kannst du dich hier auf der Plattform registrieren und deinen Mitmach-Antrag einreichen.


So wirst du Teil der Wiener Bildungschancen:
1. Registrierung auf der Plattform (Angabe deiner Stammdaten bzw. die deiner Organisation inkl. Logo)
2. Einloggen und Mitmach-Antrag auf der Plattform einreichen:
- Fragebogen ausfüllen
- Eigenerklärung und Verfahrensbedingungen zur Kenntnis nehmen (diese legen den rechtlichen Rahmen für das Projekt fest)
Die Einreichung von Mitmach-Anträgen ist ab sofort laufend und ohne Fristende möglich.
Der Fragebogen
Der Fragebogen fragt die Mitmachkriterien ab. Er besteht aus verpflichtenden Eingabefeldern und aus verpflichtenden Checkboxen. Zusätzlich gibt es optionale Eingabefelder.
Folgenden Punkte sind Pflichtfelder im Fragebogen:
Organisationsform und -struktur
- Angabe der Rechtsform (z.B. ZVR-Nummer, Firmenbuchnummer, GISA-Auszug, Nachweis der Pflichtversicherung nach GSVG o.ä.)
- Angabe der wesentlichsten öffentlichen Fördergeber_innen der letzten 2 Jahre (falls vorhanden)
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Interne Vor- und Nachbereitung der Angebote, Abstimmung mit der Lehrperson/der Schule, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter_innen, Evaluation und inhaltliche Überarbeitung der Angebote, Evaluation der internen Strukturen und Abläufe (z.B. Jahresklausur, Teamtreffen, Mitarbeiter_innengespräche, etc.)
Pädagogik
- Beschreibung des Bildungsauftrags inklusive pädagogischen Zielen, pädagogischer Haltung und Themenschwerpunkte
- Angabe von Projekt-Partner_innen (Organisationen, Schulstandorte, etc.) in der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den letzten 2 Jahren
Eignung der Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
- Beschreibung des Auswahlprozesses für neue Vermittlungspersonen (Workshopleiter_innen, Trainer_innen, etc.)
- Beschreibung des Profils von Vermittlungspersonen (Ausbildung, Vorerfahrung, etc.)
- Beschreibung der internen Schulung für Vermittlungspersonen
- Verpflichtung dazu, von allen, die im eigenen Auftrag direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung sowie eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" einzuholen
Kinderschutz
- Beschreibung der Maßnahmen zum Kinderschutz: Erkenntnisse der Risikoanalyse, Einstellungskriterien und Verhaltenskodex für Personen, die im Auftrag des_der Anbieter_in mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Abläufe für Beschwerde- und Fallmanagement
- Nennung des_der Kinderschutzbeauftragten
Gültigkeit der Freischaltung
Deine Freischaltung gilt für zwei Schuljahre. Danach muss der Mitmach-Antrag erneut eingereicht werden.
Noch Fragen?
Die Antworten zu den häufigsten Fragen zum Mitmach-Antrag findest du in unseren FAQ.
Außerdem könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!
