FAQ
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.


Die FAQs sind in drei verschiedene Bereiche sortiert:
Über das Projekt
Mit den Wiener Bildungschancen stellt die Stadt Wien allen Wiener Allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen/Fachmittelschulen) im Schuljahr 2023/24 insgesamt 4 Millionen Euro für die Nutzung von kostenpflichtigen, externen Angeboten für ihre Schüler_innen zur Verfügung.
Darüber hinaus sind die Wiener Bildungschancen eine Web-Plattform, auf der alle teilnehmenden Anbieter_innen und Angebote gebündelt und übersichtlich zu finden sind.
Die Wiener Bildungschancen sind für alle öffentlichen und privaten Wiener Allgemeinbildenden Pflichtschulen:
- Volksschulen
- Mittelschulen
- Sonderschulen (ASO)
- Polytechnische Schulen/Fachmittelschulen
Privatschulen müssen das Öffentlichkeitsrecht und eine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung haben, um die Wiener Bildungschancen zu nutzen.
Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Schulen steht zum Download bereit.
Die Wiener Bildungschancen sind ein Projekt der Stadt Wien und kommen allen Allgemeinbildenden Pflichtschulen, die in die Zuständigkeit der Stadt Wien fallen, zugute. Bundesschulen gehören nicht dazu.
Bei den Wiener Bildungschancen dabei sein können alle Angebote, die den Angebotskriterien entsprechen und die …
- ...sich an Schulgruppen der Wiener allgemeinbildenden Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht und gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung richten und für sie geeignet sind. Elternabende, Fortbildungen für Lehrer_innen und ähnliche Formate, die als Ergänzung zum Angebot und im Interesse der Schüler_innen stattfinden, sind möglich.
- ...ohne die Wiener Bildungschancen für die Schulen/Schüler_innen kostenpflichtig sind.
- ...in eine oder mehrere der Themenkategorien von Wiener Bildungschancen passen.
- ...in Wien bzw. Wien-Umgebung (sofern mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar) stattfinden.
- ...im Rahmen des Unterrichts stattfinden.
- ...einen Bildungsauftrag abseits von Produktschulung/-Produktverkauf verfolgen. Reine Produktschulungen sowie Angebote, deren Ziel im Produktverkauf besteht, sind ausgeschlossen.
So viel ist sicher: Mit den Wiener Bildungschancen stehen den Allgemeinbildenden Wiener Pflichtschulen im Schuljahr 2023/24 insgesamt 4 Mio. Euro für die Nutzung externer Angebote zur Verfügung.
Klar ist auch, dass es das Projekt für weitere Schuljahre geben soll. Wie das aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.
Das Wiener Bildungschancen-Fachgremium besteht aus Entscheidungsträger_innen und Expert_innen im Bildungsbereich. Es hat vor Projektstart Kriterien erarbeitet, denen Anbieter_innen, die Angebote über Wiener Bildungschancen verrechnen möchten, entsprechen müssen. Im weiteren Projektverlauf wird das Fachgremium folgende Aufgaben wahrnehmen: Evaluation und Anpassung der Kriterien, Entscheidungen über die Freischaltung von Anbieter_innen und Angeboten im Anlassfall und Entscheidungen über Ausschlüsse von Anbieter_innen und Angeboten als letzte Konsequenz im Beschwerdefall.
Die Mitmach-Kriterien legen fest, was erfüllt und gegeben sein muss, damit jemand Anbieter_in bei den Wiener Bildungschancen werden kann. Die Kriterien werden in Form des Mitmach-Antrags abgefragt, der zum Ziel hat, ein transparentes Bild der qualitätsvollen Arbeit des_der Anbieter_in herzustellen.
Die Angebotskriterien legen fest, was erfüllt und gegeben sein muss, damit ein Angebot über die Wiener Bildungschancen angeboten und verrechnet werden kann. Sie werden mit dem Ziel abgefragt, ein umfassendes Bild des Angebots herzustellen und die pädagogischen Hintergrundüberlegungen für WIENXTRA transparent zu machen, damit das Angebot als qualitätsvoll gelten kann.
WIENXTRA organisiert das ganze Jahr über Freizeitaktivitäten für Kinder, Familien und Jugendliche. Zusätzlich bietet WIENXTRA Bildungsangebote für alle, die mit Kindern und Jugendlichen leben und arbeiten. Mit dem Schuljahr 2023/ 2024 setzt WIENXTRA erstmals das neue Projekt „Wiener Bildungschancen“ operativ um und wird auch als Anbieter_in die langjährige und professionelle Expertise auf der Plattform zur Verfügung stellen. WIENXTRA handelt hier sehr sorgfältig und entspricht als Verein sowie alle WIENXTRA-Angebote den Mitmach-Kriterien von „Wiener Bildungschancen“. Für eine objektive und transparente Prüfung, erfolgt diese, als Sonderfall, direkt durch das unabhängige Fachgremium, ohne Involvierung von WIENXTRA.
Du kannst dich gerne immer per Mail oder Telefon an unser Team wenden:
bildungschancen@wienxtra.at
+43 1 909 4000 84357
Für Schulen
Die Wiener Bildungschancen sind für alle öffentlichen und privaten Wiener Allgemeinbildenden Pflichtschulen:
- Volksschulen
- Mittelschulen
- Sonderschulen (ASO)
- Polytechnische Schulen/Fachmittelschulen
Privatschulen müssen das Öffentlichkeitsrecht und eine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung haben, um die Wiener Bildungschancen zu nutzen.
Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Schulen steht zum Download bereit.
Die Wiener Bildungschancen sind ein Projekt der Stadt Wien und kommen allen Allgemeinbildenden Pflichtschulen, die in die Zuständigkeit der Stadt Wien fallen, zugute. Bundesschulen gehören nicht dazu.
Das Schulkontingent errechnet sich aus der Klassenanzahl. Deshalb wird der Betrag, der für das Schuljahr zur Verfügung steht, automatisch auf das Schul-Profil der Web-Plattform gebucht, sobald zu Schulbeginn die Klassenanzahl feststeht.
Das Schulkontingent kann über das Profil der Schule im Login-Bereich der Plattform eingesehen werden. Das Admin-Profil sowie alle User-Profile sehen das verbrauchte sowie das verfügbare Kontingent. (Achtung: Vereinbarte oder bereits durchgeführte Angebote, deren Rechnung noch nicht eingereicht und bestätigt wurde, sind im verfügbaren Kontingent noch nicht berücksichtigt.)
Wie das Schulkontingent verwaltet und genutzt wird, kann jede Schule selbst entscheiden. Wichtig ist, den Überblick über die Buchungen an der Schule zu behalten. Die Angebotskosten werden erst nach der Rechnungsbestätigung vom Schulkontingent abgezogen. Dadurch kann der Betrag, der im Schulprofil als verfügbar angezeigt wird, nicht berücksichtigen, welche Angebote vereinbart, aber noch nicht durchgeführt wurden. Tipps zur Verwaltung des Schulkontingents findest du hier.
Am Beginn des Schuljahres wird an alle Direktionen per Email ein Link verschickt, mit dem ein Passwort für das Schul-Admin-Profil festgelegt werden kann.
Mit dem Admin-Profil, das jede Schule/Direktion erhält, kann sie im Login-Bereich der Web-Plattform:
- das Schulkontingent einsehen
- Rechnungen für genutzte Angebote bestätigen und Feedback geben
- bestätigte Rechnungen einsehen
- User-Profile erstellen
Wenn eine Schule ein User-Profil für dich erstellt hat, dann kannst du ein Passwort festlegen und dann im Login-Bereich der Plattform:
- das Schulkontingent einsehen
- Rechnungen für genutzte Angebote bestätigen und Feedback geben
- bestätigte Rechnungen einsehen
Wenn du ein User-Profil hast, können Anbieter_innen ihre Rechnungen für durchgeführte Angebote deiner Schule und zusätzlich dir zuordnen. Somit erhältst auch du die Email mit der Bitte um Rechnungsbestätigung und Feedback.
Wenn du bei den Wiener Bildungschancen ein Angebot gefunden hast, das du für deine Schule/Klasse nutzen möchtest, dann findest du in der Angebotsübersicht die Kontaktdaten (Kontakt zur Buchung) mit denen du direkt mit dem_der Anbieter_in in Verbindung treten und eine Durchführung vereinbaren kannst. Bitte vergiss bei der Buchung nicht, dazuzusagen, dass du das Angebot mit den Wiener Bildungschancen nutzen möchtest, damit der_die Anbieter_in die Verrechnung über die Plattform abwickelt, sobald das Angebot stattgefunden hat. Wichtig ist auch, dass deine Schule den Überblick behält, welche Angebote schon vereinbart wurden, damit ihr nicht mehr Angebote ausmacht als ihr Kontingent zur Verfügung habt.
Die Verrechnung mit dem Schulkontingent läuft nach der Nutzung so ab: Der_die Anbieterin stellt die Rechnung auf die Web-Plattform. Deine Schule erhält dann ein Email mit der Bitte um Rechnungsbestätigung und um ein kurzes Feedback. Diese Schritte können im Log-In-Bereich durchgeführt werden. Ihr seht alle Rechnungen auf einen Blick. Bitte achtet darauf, zeitnah zu bestätigen, da WIENXTRA die Bezahlung erst nachher vornehmen kann.
Das sollte schon bei der Buchung klargestellt werden. Wir fordern Lehrpersonen auf, bei der Buchung eines Angebots unbedingt dazuzusagen, dass die Abrechnung über die Wiener Bildungschancen erfolgen soll. Anbieter_innen sollten umgekehrt auch bei der Buchung nachfragen.
Die Angebote bei den Wiener Bildungschancen sind qualitätsvoll, weil alle Anbieter_innen und Angebote unseren Kriterien entsprechen müssen, um freigeschaltet zu werden. Trotzdem bleibt das Feedback der Schulen bei der Rechnungsbestätigung ein wichtiges Element, um dieses Versprechen nachhaltig einlösen zu können.
Viele Anbieter_innen werden bei der Durchführung um Feedback bitten, um ihre Angebote evaluieren zu können. Unabhängig davon muss für die Wiener Bildungschancen-Angebote über die Plattform verpflichtend Feedback gegeben werden, sobald die Rechnung bestätigt wird. Dieses kurze Feedback geht nur an WIENXTRA und gibt uns die Möglichkeit, es als Stimmungsbild für die Qualitätssicherung einzusetzen. Beschwerden, die auf diesem Weg zu uns kommen, nehmen wir ernst und veranlassen gegebenenfalls eine Klärung mit dem_der Anbieter_in.
Falls ihr ein gebuchtes Angebot nicht wahrnehmen könnt, können Anbieter_innen eine Rechnung dafür stellen, wenn kein alternativer Durchführungstermin im gleichen Schuljahr gefunden werden kann. Es gelten die Stornobedingungen des_der Anbieter_in, über die du bei der Buchung informiert wurdest. Jedenfalls gelten maximal folgende Bedingungen für eine solche Rechnung:
- Stornierungen ab drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten
- Stornierung am Veranstaltungstag oder Fernbleiben ohne Stornierung: 100% der Veranstaltungskosten
Auch Rechnungen für stornierte Angebote müssen auf der Plattform bestätigt werden und die Kosten werden von eurem Schulkontingent abgezogen.
Für Anbieter_innen, die passende Angebote für die Wiener Bildungschancen haben, ist es jederzeit möglich, Teil des Projekts zu werden und Schulen so diese Verrechnungsmöglichkeit anzubieten. Motiviere den_die Anbieter_in dazu, sich zu informieren und einen Mitmach-Antrag und die eigenen Angebote einzureichen. Wenn alles klappt, kannst du auch dieses Angebot bald mit dem Wiener Bildungschancen-Kontingent deiner Schule nutzen.
Wir freuen uns, dass ihr euer Schulkontingent ausgeschöpft habt und euren Schüler_innen damit viele tolle Erlebnisse ermöglicht habt! Wenn ihr noch mehr Angebote in diesem Schuljahr nutzen möchtet, dann schaut euch doch bei WIENXTRA Schulevents um! Hier findet ihr viele tolle Angebote, die Schulklassen kostenlos oder sehr günstig nutzen können.
Das Wiener-Bildungschancen-Kontingent soll den Schüler_innen zugutekommen. Deshalb möchten wir alle Schulen dazu auffordern, ihre Kontingente möglichst auszuschöpfen. Sollte am Ende des Schuljahres noch Geld übrig sein, so steht dieses als Teil des Budgets für das darauffolgende Schuljahr zur Verfügung. Die Schulkontingente werden dann neu verteilt.
Für Anbieter_innen
Die häufigsten Fragen von Anbieter_innen sind in drei Bereiche geteilt:
Mitmachen & Mitmach-Antrag
Teil der Wiener Bildungschancen können Anbieter_innen werden, die kostenpflichtige Angebote für Schulklassen und -gruppen haben und den Mitmach-Kriterien entsprechen.
Alle Anbieter_innen, die mitmachen wollen, können sich jederzeit auf der Web-Plattform registrieren und einen Mitmach-Antrag einreichen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, dann wird das Profil freigeschaltet und Angebote können eingereicht werden.
Nein, eine Registrierung auf der Web-Plattform und das Einreichen eines Mitmach-Antrags sind jederzeit und fristlos möglich.
Die Freischaltung als Anbieter_in dauert ein paar Werktage. Dann kannst du deine Angebote einreichen. Auch diese werden – wenn alles passt – innerhalb einiger Werktage von uns freigeschaltet. Bitte beachte, dass du als Anbieter_in nur Rechnungen für freigeschaltete Angebote einreichen kannst.
Wir versuchen, jeden Mitmach-Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wenn alle Angaben passen und den Kriterien entsprechen, dann wird der_die Anbieter_in von uns freigeschaltet. Wenn wir noch Fragen haben oder Informationen fehlen, setzen wir uns direkt mit dem_der Anbieter_in in Kontakt. Spätestens nach 7 Werktagen melden wir uns jedenfalls.
Bitte gib/gebt uns 3 Projektpartner_innen (z.B. Schulstandorte) an, mit denen du/ihr im Bereich Kinder und Jugend schon zusammengearbeitet hast/habt, wenn möglich mit dem Namen einer Kontaktperson. Die Referenzen nutzen wir im Anlassfall, um dort nachzufragen, wie die Zusammenarbeit mit dir/euch war.
Alle Informationen zu den Strafregisterbescheinigungen findest du hier.
Im Sinne des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen verpflichten sich die Anbieter_innen bei den Wiener Bildungschancen dazu, für den direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen nur Menschen einzusetzen, die nachweislich straffrei sind. Beide Auszüge sind deshalb notwendig, weil manche Arten von Einträgen im jeweils anderen Auszug nicht aufscheinen.
Obwohl ein fertiges Kinderschutzkonzept erst für das Schuljahr 24/25 verpflichtend ist, ist es schon jetzt für eine Freischaltung erforderlich, die folgenden Schritte bereits durchgeführt zu haben:
- Alle Anbieter_innen haben eine Risikoanalyse für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt und im Mitmach-Antrag die Risiken benannt und die Maßnahmen erläutert, die daraus geschlossen wurden.
- Alle Anbieter_innen haben eine_n Kinderschutzbeauftragte_n ernannt.
- Alle Anbieter_innen haben im Mitmach-Antrag ihren Verhaltenskodex für Mitarbeiter_innen oder sich selbst beschrieben.
- Alle Anbieter_innen haben Abläufe festgelegt, wie Beschwerden sie erreichen können und wie mit diesen, sowie mit Verdachtsfällen umgegangen wird und diese Abläufe im Mitmach-Antrag beschrieben.
Hilfestellungen für diese Schritte finden sich hier:
Plattform Kinderschutzkonzepte
Leitfaden Kinderschutzkonzept des Bundeskanzleramts
Es gibt zwei digitale Produkte, die ihr verwenden könnt, um auf euren Websites, in euren Signaturen etc. sichtbar zu machen, dass ihr und eure Angebote Teil der Wiener Bildungschancen sind. Diese stehen zum Download bereit:
- Kennzeichnung "Wiener Bildungschancen Anbieter_in"
- Kennzeichnung "Wiener Bildungschancen Angebot"
Angebote
Dabei sein können alle Angebote, die den Angebotskriterien entsprechen und die …
- ...sich an Schulgruppen der Wiener allgemeinbildenden Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht und gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung richten und für sie geeignet sind. Elternabende, Fortbildungen für Lehrer_innen und ähnliche Formate, die als Ergänzung zum Angebot und im Interesse der Schüler_innen stattfinden, sind möglich.
- ...ohne die Wiener Bildungschancen für die Schulen/Schüler_innen kostenpflichtig sind.
- ...in eine oder mehrere der Themenkategorien von Wiener Bildungschancen passen.
- ...in Wien bzw. Wien-Umgebung (sofern mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar) stattfinden.
- ...im Rahmen des Unterrichts stattfinden.
- ...einen Bildungsauftrag abseits von Produktschulung/-Produktverkauf verfolgen. Reine Produktschulungen sowie Angebote, deren Ziel im Produktverkauf besteht, sind ausgeschlossen.
Um Angebote einzureichen musst du/müsst ihr zuerst als Anbieter_innen freigeschaltet sein. Danach kannst du/könnt ihr im Log-In Bereich Angebote mit einem Formular einreichen. Alle Angebote müssen den Angebotskriterien entsprechen. Wenn alles passt, wird das Angebot nach ein paar Werktagen von WIENXTRA freigeschaltet.
Findet eine Schule oder Lehrperson ein passendes Angebot bei den Wiener Bildungschancen, nutzt sie die Kontaktdetails in der Angebotsübersicht, um direkt bei dem_der Anbieter_in zu buchen. Wir fordern Lehrpersonen auf, bei der Buchung eines Angebots unbedingt dazuzusagen, dass die Abrechnung über die Wiener Bildungschancen erfolgen soll. Anbieter_innen sollten umgekehrt auch bei der Buchung nachfragen. Nach der Durchführung des Angebots läuft die Verrechnung der Kosten über die Web-Plattform.
Es gibt keinen vorgeschriebenen Kostenrahmen für Angebote. Allerdings verpflichten wir Anbieter_innen bei den Angebotskriterien dazu, dass der Preis des Angebots, das über die Wiener Bildungschancen abgerechnet wird, dem Preis entspricht, den der_die Anbieter_in den Schulen sonst auch verrechnet. Der Preis des Angebots muss marktüblich sein und die Preisgestaltung muss auf Nachfrage offengelegt werden.
Wiener Bildungschancen ist keine Bewerbungsseite, sondern ermöglicht den Wiener Allgemeinbildenden Pflichtschulen die Nutzung von externen Angeboten für ihre Schüler_innen mit einem Geldkontingent, das die Stadt Wien zur Verfügung stellt.
Anbieter_innen, die kostenpflichtige Angebote für Schulklassen haben, können mitmachen und so ihr Angebot zur Verrechnung anbieten. Dadurch werden ihre Angebote für die Schüler_innen kostenlos!
Um Teil der Wiener Bildungschancen zu sein, müssen Anbieter_innen nicht bezahlen. Da die Schulen selbst entscheiden, wie sie ihr Schulkontingent einsetzen und direkt bei dem_der Anbieter_in buchen, können keine Aufträge garantiert werden.
Die Wiener Bildungschancen sind eine Verrechnungsplattform. In der Angebotsübersicht werden alle Angebote gelistet, die die Schulen mit ihrem Wiener Bildungschancen-Kontingent nutzen können. Wiener Bildungschancen ist ein Projekt im Auftrag der Stadt Wien, das durch die Verrechnungsmöglichkeit die Nutzungshürde bei externen Schulangeboten senkt. Deshalb sind nur Angebote, die für die Schüler_innen kostenpflichtig sind, bei den Wiener Bildungschancen dabei.
Wenn ihr eure kostenlosen Angebote bewerben wollt, dann meldet euch bei WIENXTRA Schulevents!
Nein. Angebote, die für die Schulen grundsätzlich kostenlos sind können nicht bei den Wiener Bildungschancen dabei sein.
Nein. Grundsätzlich muss der Preis der Angebote auf den Wiener Bildungschancen übereinstimmen mit dem Preis, der den Schulen sonst auch verrechnet wird. Preisanpassungen sind generell zu begründen. Preisanpassungen nur aufgrund der Teilnahme an und Verrechnung über die Wiener Bildungschancen sind nicht zulässig.
Nein. Da die Buchung direkt bei dir passiert, verwaltest du deine Kapazitäten selbst. Die Wiener Bildungschancen können dir auch keine Aufträge garantieren, sondern bieten eine Möglichkeit, um kostenpflichtige Angebote für Schulklassen zu verrechnen, sodass ihre Nutzung für die Schüler_innen kostenlos wird.
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Du kannst dein Angebot als „ausgebucht“ markieren. Lehrpersonen können dein Angebot weiterhin bei den Wiener Bildungschancen finden, sehen aber, dass keine Kapazitäten frei sind.
- Du kannst dein Angebot inaktiv stellen. Dann können Lehrpersonen das Angebot gar nicht mehr auf der Website sehen oder finden.
Verrechnung
Nach erfolgter Durchführung eines Angebots lädt der_die Anbieter_in die Rechnung im Log-In-Bereich der Web-Plattform hoch. Zusätzlich dazu müssen Angaben zur Schüler_innenanzahl, zur Geschlechterverteilung und zur zuständigen Lehrperson getätigt werden. Wird die Rechnung abgeschickt, so gelangt sie übers System zur ausgewählten Schule. Diese muss die Rechnung bestätigen. Danach gelangt die Rechnung zu WIENXTRA, wo die Verrechnung durchgeführt wird.
Das sollte schon bei der Buchung klargestellt werden. Wir fordern Lehrpersonen auf, bei der Buchung eines Angebots unbedingt dazuzusagen, dass die Abrechnung über die Wiener Bildungschancen erfolgen soll. Anbieter_innen sollten umgekehrt auch bei der Buchung nachfragen.
Nach der Durchführung eines Angebots soll die Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf der Plattform hochgeladen werden. Bitte beachtet als Anbieter_innen insbesondere vor den Ferien, dass die Schulen die Rechnungen noch mit Feedback bestätigen müssen, bevor WIENXTRA die Bezahlung abwickeln kann. Dies ist insbesondere in Bezug auf den Bilanzstichtag von WIENXTRA am 31.12. zu beachten.
Damit wir Rechnungen über die Wiener Bildungschancen abwickelt können, brauchen wir einige Angaben. Die Rechnungsvorgaben haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Bei der Freischaltung jedes Angebots hat sich das WIENXTRA-Team durch die Angaben zu den pädagogischen Grundlagen ein Bild des Angebots gemacht. Dieses wird durch das kurze Feedback, das im Zuge der Rechnungsbestätigung von der Schule gegeben wird, durch die Erfahrung der Zielgruppe ergänzt. Beschwerden nehmen wir ernst. Sollten durch das Feedback Zweifel an der Qualität des Angebots entstehen, werden wir hier eine Klärung veranlassen. Das Fachgremium hat in letzter Konsequenz die Möglichkeit, Angebote oder Anbieter_innen aus dem Projekt auszuschließen.
Nachdem ein Angebot durchgeführt wurde, adressiert der_die Anbieter_in die Rechnung mit allen notwenigen Angaben an WIENXTRA und lädt sie auf der Plattform hoch. Die Schule bekommt eine Meldung darüber und bestätigt, dass alles wie auf der Rechnung angegeben genutzt wurde. Die Schule gibt ein kurzes Feedback zum Angebot. Mit der Rechnungsbestätigung wird die Summe vom Schulkontingent abgezogen. Dann kommt die Rechnung zu WIENXTRA und die Bezahlung wird abgewickelt.
Wenn die Rechnung eingereicht wird, gelangt sie zuerst zur Schule zur Bestätigung. Schulen, die sich mit der Bestätigung lange Zeit lassen, werden von WIENXTRA kontaktiert. Sobald die Schule die Rechnung bestätigt und diese bei WIENXTRA eintrifft, wird sie normalerweise innerhalb weniger Werktage bezahlt. Bitte beachtet, dass die Bearbeitung der Rechnungen besonders in den Hochphasen vor den Ferien etwas länger dauern kann.
Mehrere Angebote können nur dann auf einer Rechnung zusammengefasst werden, wenn es dasselbe Angebot und dieselbe Schule betrifft. Unterschiedliche Angebote und Angebote, die an unterschiedlichen Schulen durchgeführt wurden, müssen auf separaten Rechnungen eingereicht werden.
Die Wiener Bildungschancen schaffen Zugänge zu Erlebnissen mit externen Workshopleitenden, Trainer_innen und Expert_innen. Wenn die Arbeit mit Materialien Teil dieser Erlebnisse ist, können die Kosten dafür mitverrechnet werden. Angebote, welche nur Materialien zur Verfügung stellen, können nicht Teil der Wiener Bildungschancen sein.
Ja! Falls eine Schulgruppe ein gebuchtes Angebot nicht wahrnehmen kann, können Anbieter_innen eine Rechnung dafür stellen, wenn kein alternativer Durchführungstermin im gleichen Schuljahr gefunden werden kann. Es gelten die Stornobedingungen des_der Anbieter_in, über die bei der Buchung informiert wurde. Jedenfalls gelten maximal folgende Bedingungen für eine solche Rechnung:
- Stornierungen ab drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten
- Stornierung am Veranstaltungstag oder Fernbleiben ohne Stornierung: 100% der Veranstaltungskosten
Auch Rechnungen für stornierte Angebote müssen auf der Plattform eingereicht werden und die Kosten werden vom Schulkontingent abgezogen.
Noch Fragen?
Wenn du eine Frage nicht im FAQ finden konntest, kannst du dich bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!
