Mitmach- und Angebotskriterien
Alle Anbieter_innen und Angebote der Wiener Bildungschancen entsprechen den Mitmach- und Angebotskriterien.

Rahmenbedingungen
Qualitätssrahmen
Die Angebote der Wiener Bildungschancen sind qualitätsvoll: Alle Anbieter_innen entsprechen den Mitmachkriterien und alle Angebote den Angebotskriterien.
Die Kriterien wurden vom Wiener Bildungschancen-Fachgremium erarbeitet.
Ein wichtiges Element des Qualitätsrahmens von Wiener Bildungschancen ist außerdem das Feedback der Lehrpersonen zu jedem Angebot. So hat WIENXTRA die Möglichkeit, Beschwerden auf den Grund zu gehen und zu klären. Bei Widersprüchen, die nicht geklärt werden können, kann das Fachgremium den Ausschluss eines Angebots oder von Anbieter_innen beschließen.
Rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Rahmen des Projekts ist in den Verfahrensbedingungen und in der Eigenerklärung festgehalten. Das Projekt wurde auf der TED-Website mittels Bekanntmachung und dazugehörigen Aktualisierungen veröffentlicht.
Mitmach-Kriterien
Das Ziel der Kriterien ist, dass nur seriöse Anbieter_innen über Wiener Bildungschancen abrechnen. Diese müssen ihre pädagogische Haltung, ihren Bildungsauftrag und ihre Maßnahmen für Qualitätssicherung und Kinder- und Jugendschutz transparent machen.
1) Rechtsrahmen
Der_die Anbieter_in ist eine juristische Person, ein Einzelunternehmen oder Neue_r Selbstständige_r.
2) Fördergeber_innen
Der_die Anbieter_in gibt wesentliche öffentliche Fördergeber_innen an. (falls vorhanden)
3) Qualitätssicherung
Der_die Anbieter_in führt in folgenden Bereichen qualitätssichernde Maßnahmen durch: interne Vor- und Nachbereitung der Angebote, Abstimmung mit der Lehrperson/der Schule, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter_innen, Evaluation und inhaltliche Überarbeitung der Angebote, Evaluation der internen Strukturen und Abläufe.
4) Bildungsauftrag
Der_die Anbieter_in hat pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (pädagogische Ziele, pädagogische Haltung, Schwerpunkte).
5) Haltung
I. Der_die Anbieter_in gestaltet die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stets gewaltfrei, diskriminierungsfrei und respektvoll.
II. Die Grundlagen der Arbeit der Anbieter_innen sind fachlich-wissenschaftliche Standards der Pädagogik. Die Ziele sind ausschließlich an pädagogischen Prinzipien und dem Wohl des Kindes bzw. des_der Jugendlichen orientiert; sie sind überparteilich und überkonfessionell.
6) Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
Der_die Anbieter_in nennt Referenzen in der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
7) Qualifikation
Der_die Anbieter_in wählt geeignete und qualifizierte Personen aus, die in seinem_ihrem Auftrag direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und schult diese intern für seine_ihre Angebote.
8) Strafregisterbescheinigung
Alle Personen, die im Auftrag des_der Anbieter_in im direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, weisen dem_der Anbieter_in vor erstmaligem Dienstantritt eine Strafregisterbescheinigung sowie eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor, die maximal 3 Monate alt ist und in der keine Verurteilungen aufscheinen.
9) Kinderschutz
Der_die Anbieter_in hat sich mit Kinderschutz auseinandergesetzt (Risikoanalyse, Ernennung des_der Kinderschutzbeauftragten, Verhaltenskodex, Abläufe für Beschwerde- und Fallmanagement).
Ab dem Schuljahr 2024/25 ist ein fertiges Kinderschutzkonzept verpflichtend.
Angebotskriterien
1) Haltung
I. Der Inhalt des Angebots ist überparteilich, überkonfessionell und sachlich, und basiert auf vielfältigen und verifizierten Quellen.
II. Der_die Anbieter_in gestaltet das Angebot mit dem Ziel des Empowerments junger Menschen und lädt sie zu Interaktion und Aktivität ein.
2) Pädagogik
Der_die Anbieter_in hat pädagogische Grundlagen für das Angebot (definierte Ziele, Ablauf, Methoden, Vor- und Nachbereitung).
3) Qualitätssicherung bei Angeboten ohne anwesender Lehrperson
Ist es bei dem Angebot vorgesehen, dass nicht immer und durchgehend eine Lehrperson anwesend ist, so führt der_die Anbieter_in eine verpflichtende und zeitnahe Nachbesprechung mit der zuständigen Lehrperson durch.
4) Kostenrahmen
Der Preis dieses Angebots, das über die Wiener Bildungschancen abgerechnet wird, entspricht dem Preis, den der_die Anbieter_in den Schulen sonst auch verrechnet. Der Preis des Angebots ist marktüblich und die Preisgestaltung wird auf Nachfrage offengelegt.
Weitere Informationen für Anbieter_innen
Informationen dazu, wie die Kriterien bei der Einreichung abgefragt werden, findest du bei den Infos für Anbieter_innen. Dort findest du auch genaue Informationen zum Mitmach-Antrag und zur Angebotseinreichung bei den Wiener Bildungschancen.
Noch Fragen?
Die Antworten zu den häufigsten Fragen findest du in unseren FAQ.
Außerdem könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!
