FAQ

Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Illustration Bildungschancen
Drei Kinder experimentieren mit Reagenzgläsern.
© Barbara Mair

Die FAQs sind in drei verschiedene Bereiche sortiert:

Über das Projekt

Für Schulen

Für Anbieter_innen

Über das Projekt

Bei den Wiener Bildungschancen können alle Angebote dabei sein, die den Angebotskriterien entsprechen und die …

  • ...sich an Schulgruppen der Wiener allgemeinbildenden Pflichtschulen mit Öffentlichkeitsrecht und gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung richten und für sie geeignet sind. Elternabende, Fortbildungen für Lehrer_innen und ähnliche Formate, die als Ergänzung zum Angebot und im Interesse der Schüler_innen stattfinden, sind möglich.
  • ...ohne die Wiener Bildungschancen für die Schulen/Schüler_innen kostenpflichtig sind.
  • ...in eine oder mehrere der Themenkategorien von Wiener Bildungschancen passen.
  • ...in Wien bzw. Wien-Umgebung (sofern mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar) stattfinden.
  • ...im Rahmen des Unterrichts stattfinden.
  • ...einen Bildungsauftrag abseits von Produktschulung/-Produktverkauf verfolgen. Reine Produktschulungen sowie Angebote, deren Ziel im Produktverkauf besteht, sind ausgeschlossen.
  • … den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Erlässen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.

Darüber hinaus müssen alle Anbieter_innen den Mitmach-Kriterien entsprechen.

Alle Infos zum Qualitätsrahmen der Wiener Bildungschancen haben wir im Menüpunkt "Qualitätsrahmen" zusammengefasst.

So viel ist sicher: Mit den Wiener Bildungschancen stehen den allgemeinbildenden Wiener Pflichtschulen im Schuljahr 2023/24 insgesamt 4 Mio. Euro für die Nutzung externer Angebote zur Verfügung. Klar ist auch, dass das Projekt im Schuljahr 2024/25 weitergeführt wird. Wie es danach weitergehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.

WIENXTRA organisiert das ganze Jahr über Freizeitaktivitäten für Kinder, Familien und Jugendliche. Zusätzlich bietet WIENXTRA Bildungsangebote für alle, die mit Kindern und Jugendlichen leben und arbeiten. Mit dem Schuljahr 2023/24 setzt WIENXTRA erstmals das neue Projekt „Wiener Bildungschancen“ operativ um und wird auch als Anbieter_in die langjährige und professionelle Expertise auf der Plattform zur Verfügung stellen. WIENXTRA handelt hier sehr sorgfältig und entspricht als Verein sowie alle WIENXTRA-Angebote den Mitmach-Kriterien von „Wiener Bildungschancen“. Für eine objektive und transparente Prüfung, erfolgt diese, als Sonderfall, direkt durch das unabhängige Fachgremium, ohne Involvierung von WIENXTRA.

Für Schulen

Das Schulkontingent errechnet sich aus der Klassenanzahl. Deshalb wird der Betrag, der für das Schuljahr zur Verfügung steht, automatisch auf das Schul-Profil gebucht, sobald zu Schulbeginn (ca. Mitte September) die Klassenanzahl feststeht. Das Schulkontingent steht der gesamten Schule zur Verfügung - es ist kein Klassenkontingent!

Wie das Schulkontingent verwaltet und genutzt wird, kann jede Schule selbst entscheiden. Wichtig ist, den Überblick über die Buchungen an der Schule zu behalten. Die Angebotskosten werden erst nach der Rechnungsbestätigung vom Schulkontingent abgezogen. Dadurch kann der Betrag, der im Schulprofil als verfügbar angezeigt wird, nicht berücksichtigen, welche Angebote vereinbart, aber noch nicht durchgeführt wurden. Zur Übersicht haben wir einige Tipps zur Verwaltung des Schulkontingents zusammengefasst.

Mit dem Admin-Profil, das jede_r Direktor_in erhält, kann er_sie im Login-Bereich der Web-Plattform:

  • das Schulkontingent einsehen
  • Rechnungen für genutzte Angebote bestätigen und Feedback geben
  • bestätigte Rechnungen einsehen
  • Benutzerprofile erstellen

Wenn ein_e Direktor_in ein Benutzerprofil für dich erstellt hat, dann kannst du ein Passwort festlegen und dann im Login-Bereich der Plattform:

  • das Schulkontingent einsehen
  • Rechnungen für genutzte Angebote bestätigen und Feedback geben
  • bestätigte Rechnungen einsehen

Wenn du ein Benutzerprofil hast, können Anbieter_innen ihre Rechnungen für durchgeführte Angebote deiner Schule und zusätzlich dir zuordnen. Somit erhältst auch du die Email mit der Bitte um Rechnungsbestätigung und Feedback. 

Falls ihr ein gebuchtes Angebot nicht wahrnehmen könnt, können Anbieter_innen eine Rechnung dafür stellen, wenn kein alternativer Durchführungstermin im gleichen Schuljahr gefunden werden kann. Es gelten die Stornobedingungen des_der Anbieter_in, über die du bei der Buchung informiert wurdest. Jedenfalls gelten maximal folgende Bedingungen für eine solche Rechnung:

  • Stornierungen ab drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten
  • Stornierung am Veranstaltungstag oder Fernbleiben ohne Stornierung: 100% der Veranstaltungskosten

Auch Rechnungen für stornierte Angebote müssen auf der Plattform bestätigt werden und die Kosten werden von eurem Schulkontingent abgezogen. 

Für Anbieter_innen, die passende Angebote für die Wiener Bildungschancen haben, ist es jederzeit möglich, Teil des Projekts zu werden und Schulen so diese Verrechnungsmöglichkeit anzubieten. Motiviere den_die Anbieter_in dazu, sich zu informieren und einen Mitmach-Antrag und die eigenen Angebote einzureichen. Wenn alles klappt, kannst du auch dieses Angebot bald mit dem Wiener Bildungschancen-Kontingent deiner Schule nutzen. 

Wir freuen uns, dass ihr euer Schulkontingent ausgeschöpft habt und euren Schüler_innen damit viele tolle Erlebnisse ermöglicht habt! Wenn ihr noch mehr Angebote in diesem Schuljahr nutzen möchtet, dann schaut euch doch bei WIENXTRA Schulevents um! Hier findet ihr viele tolle Angebote, die Schulklassen kostenlos oder sehr günstig nutzen können.

Die Schulkontingente stehen immer für ein Schuljahr zur Verfügung. Deshalb möchten wir alle Schulen dazu auffordern, ihre Kontingente möglichst auszuschöpfen. Am Ende des Schuljahres wird das Budget auf Null gesetzt - es wird nicht aufs Kontingent im nächsten Schuljahr aufgerechnet!

Die Wiener Bildungschancen sind ein Projekt der Stadt Wien und kommen allen allgemeinbildenden Pflichtschulen, die in die Zuständigkeit der Stadt Wien fallen, zugute. Bundesschulen gehören nicht dazu.

Für Anbieter_innen

Die häufigsten Fragen von Anbieter_innen sind in drei Bereiche geteilt:

Mitmachen & Mitmach-Antrag

Teil der Wiener Bildungschancen können Anbieter_innen werden, die kostenpflichtige Angebote für Schulklassen und -gruppen haben und dem Qualitätsrahmen entsprechen.

Alle Anbieter_innen, die mitmachen wollen, können sich jederzeit auf der Web-Plattform registrieren und einen Mitmach-Antrag einreichen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, dann wird das Profil freigeschaltet und Angebote können eingereicht werden.

Nein, eine Registrierung auf der Web-Plattform und das Einreichen eines Mitmach-Antrags sind jederzeit möglich.

Die Freischaltung als Anbieter_in dauert, wenn keine Nachbesserungen notwendig sind, ein paar Werktage. Dann kannst du deine Angebote einreichen. Auch diese werden – wenn alles passt – innerhalb einiger Werktage von uns freigeschaltet. Bitte beachte, dass du als Anbieter_in nur Rechnungen für freigeschaltete Angebote einreichen kannst.

Die Freischaltung für Anbieter_innen ist für 2 Schuljahre (das laufende sowie das darauffolgende) gültig. Freigeschaltete Angebote sind für das laufende Schuljahr gültig.

Wir versuchen, jeden Mitmach-Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wenn alle Angaben passen und den Kriterien entsprechen, dann wird der_die Anbieter_in von uns freigeschaltet. Wenn wir noch Fragen haben oder Informationen fehlen, setzen wir uns direkt mit dem_der Anbieter_in in Kontakt. In der Regel melden wir uns spätestens nach 7 Werktagen.

Alle Informationen zu den Strafregisterbescheinigungen findest du hier.

Im Sinne des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen verpflichten sich die Anbieter_innen bei den Wiener Bildungschancen dazu, für den direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen nur Menschen einzusetzen, die nachweislich straffrei sind. Beide Auszüge sind deshalb notwendig, weil manche Arten von Einträgen im jeweils anderen Auszug nicht aufscheinen.

Hilfestellungen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes finden sich hier: 
Plattform Kinderschutzkonzepte
Leitfaden Kinderschutzkonzept des Bundeskanzleramts
 

Es gibt zwei digitale Produkte, die ihr verwenden könnt, um auf euren Websites, in euren Signaturen etc. sichtbar zu machen, dass ihr und eure Angebote Teil der Wiener Bildungschancen sind. Diese stehen zum Download bereit:

 

Angebote

Um Angebote einzureichen musst du/müsst ihr zuerst als Anbieter_innen freigeschaltet sein. Danach kannst du/könnt ihr im Login-Bereich Angebote mit einem Formular einreichen. Alle Angebote müssen den Angebotskriterien entsprechen. Wenn alles passt, wird das Angebot nach ein paar Werktagen von WIENXTRA freigeschaltet.

Findet eine Schule oder Lehrperson ein passendes Angebot bei den Wiener Bildungschancen, nutzt sie die Kontaktdetails in der Angebotsübersicht, um direkt bei dem_der Anbieter_in zu buchen. Wir fordern Lehrpersonen auf, bei der Buchung eines Angebots unbedingt dazuzusagen, dass die Abrechnung über die Wiener Bildungschancen erfolgen soll. Anbieter_innen sollten umgekehrt auch bei der Buchung nachfragen. Wir empfehlen eine schriftliche Buchungsvereinbarung in der ggf. auch Stornobedingungen festgehalten sind. Nach der Durchführung des Angebots läuft die Verrechnung der Kosten über die Web-Plattform.

Es gibt keinen vorgeschriebenen Kostenrahmen für Angebote. Allerdings verpflichten sich Anbieter_innen mit dem Mitmach-Antrag dazu, dass der Preis des Angebots, das über die Wiener Bildungschancen abgerechnet wird, dem Preis entspricht, den der_die Anbieter_in den Schulen sonst auch verrechnet. Der Preis des Angebots muss marktüblich sein und die Preisgestaltung muss auf Nachfrage offengelegt werden.

Wiener Bildungschancen ist ein Projekt im Auftrag der Stadt Wien, das als Verrechnungsplattform die finanzielle Hürde bei externen Schulangeboten senkt. Deshalb sind nur Angebote, die für die Schüler_innen kostenpflichtig sind, bei den Wiener Bildungschancen dabei. Wenn ihr eure kostenlosen Angebote bewerben wollt, dann meldet euch bei WIENXTRA Schulevents!

Nein. Grundsätzlich muss der Preis der Angebote auf den Wiener Bildungschancen übereinstimmen mit dem Preis, der den Schulen sonst auch verrechnet wird. Er gilt jedenfalls für das ganze Schuljahr, für das das Angebot eingereicht wurde. Preisanpassungen nur aufgrund der Teilnahme an und Verrechnung über die Wiener Bildungschancen sind nicht zulässig.

Nein. Da die Buchung direkt bei dir passiert, verwaltest du deine Kapazitäten selbst. Die Wiener Bildungschancen können dir auch keine Aufträge garantieren, sondern bieten eine Möglichkeit, um kostenpflichtige Angebote für Schulklassen zu verrechnen, sodass ihre Nutzung für die Schüler_innen kostenlos wird. 

Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Du kannst dein Angebot als „ausgebucht“ markieren. Lehrpersonen können dein Angebot weiterhin bei den Wiener Bildungschancen finden, sehen aber, dass keine Kapazitäten frei sind.
  • Du kannst dein Angebot "unsichtbar" stellen. Dann können Lehrpersonen das Angebot gar nicht mehr auf der Website sehen oder finden.

Verrechnung

Nach erfolgter Durchführung eines Angebots lädt der_die Anbieter_in die Rechnung im Login-Bereich der Web-Plattform hoch. Die Rechnung muss den Rechnungsvorgaben entsprechen. Zusätzlich dazu müssen Angaben zur Schüler_innenanzahl, zur Geschlechterverteilung und zur zuständigen Lehrperson getätigt werden. Wird die Rechnung abgeschickt, so gelangt sie übers System zur ausgewählten Schule. Diese muss die Rechnung bestätigen. Danach gelangt die Rechnung zu WIENXTRA, wo die Verrechnung durchgeführt wird.

Nach der Durchführung eines Angebots soll die Rechnung innerhalb von zwei Wochen auf der Plattform hochgeladen werden. Bitte beachtet als Anbieter_innen insbesondere vor den Ferien, dass die Schulen die Rechnungen noch mit Feedback bestätigen müssen, bevor WIENXTRA die Bezahlung abwickeln kann. Dies ist insbesondere in Bezug auf den Bilanzstichtag von WIENXTRA am 31.12. zu beachten. Darüber hinaus müssen Rechnungen bis spätestens 15.8. für das im Juni abgeschlossene Schuljahr eingereicht werden.

Damit wir Rechnungen über die Wiener Bildungschancen abwickelt können, brauchen wir einige Angaben. Die Rechnungsvorgaben haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.

Wenn die Rechnung eingereicht wird, gelangt sie zuerst zur Schule zur Bestätigung. Schulen, die sich mit der Bestätigung lange Zeit lassen, werden von WIENXTRA kontaktiert. Sobald die Schule die Rechnung bestätigt und diese bei WIENXTRA eintrifft, wird sie normalerweise innerhalb weniger Werktage bezahlt. Bitte beachtet, dass die Bearbeitung der Rechnungen besonders in den Hochphasen vor den Ferien etwas länger dauern kann.

Mehrere Angebote können nur dann auf einer Rechnung zusammengefasst werden, wenn es dasselbe Angebot und dieselbe Schule betrifft. Unterschiedliche Angebote und Angebote, die an unterschiedlichen Schulen durchgeführt wurden, müssen auf separaten Rechnungen eingereicht werden.

Die Wiener Bildungschancen schaffen Zugänge zu Erlebnissen mit externen Workshopleitenden, Trainer_innen und Expert_innen. Wenn die Arbeit mit Materialien Teil dieser Erlebnisse ist, können die Kosten dafür mitverrechnet werden. Angebote, welche nur Materialien zur Verfügung stellen, können nicht Teil der Wiener Bildungschancen sein.  

Bei der Freischaltung jedes Angebots hat sich das WIENXTRA-Team durch die Angaben zu den pädagogischen Grundlagen ein Bild des Angebots gemacht. Dieses wird durch das kurze Feedback, das im Zuge der Rechnungsbestätigung von der Schule gegeben wird, durch die Erfahrung der Zielgruppe ergänzt. Beschwerden nehmen wir ernst. Sollten durch das Feedback Zweifel an der Qualität des Angebots entstehen, veranlassen wir eine Klärung mit den Anbieter_innen. Das Fachgremium hat in letzter Konsequenz die Möglichkeit, Angebote oder Anbieter_innen aus dem Projekt auszuschließen. 

Ja! Falls eine Schulgruppe ein gebuchtes Angebot nicht wahrnehmen kann, können Anbieter_innen eine Rechnung dafür stellen, wenn kein alternativer Durchführungstermin im gleichen Schuljahr gefunden werden kann. Es gelten die Stornobedingungen des_der Anbieter_in, über die bei der Buchung informiert wurde. Jedenfalls gelten maximal folgende Bedingungen für eine solche Rechnung:

  • Stornierungen ab drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten
  • Stornierung am Veranstaltungstag oder Fernbleiben ohne Stornierung: 100% der Veranstaltungskosten

Auch Rechnungen für stornierte Angebote müssen auf der Plattform eingereicht werden und die Kosten werden vom Schulkontingent abgezogen. 

Noch Fragen?

Wenn du eine Frage nicht im FAQ finden konntest, kannst du dich bei Fragen oder Anregungen jederzeit direkt bei uns melden!

bildungschancen@wienxtra.at

+43 1 909 4000 84357

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